Bildungsgutschein · Rostock

Weiterbildung mit Bildungsgutschein in Rostock

Der Bildungsgutschein ist der wichtigste Weg zu einer kostenlosen Weiterbildung in Rostock. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit in der Regel die vollständigen Kursgebühren einer AZAV-zertifizierten Maßnahme – egal ob der Kurs vor Ort in Rostock, im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern oder bundesweit online stattfindet. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die AZAV-Zulassung der Maßnahme und ein nachvollziehbares Berufsziel.

Was der Bildungsgutschein übernimmt

  • 100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der AZAV-Maßnahme
  • notwendige Fahrtkosten zum Bildungsträger
  • Unterbringung und Verpflegung bei auswärtigen Präsenzphasen
  • Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
  • Dein Lebensunterhalt läuft parallel über ALG I oder Bürgergeld weiter

Ablauf in Rostock

  1. 1. Berufsziel klären und passenden Kurs mit Maßnahmennummer wählen
  2. 2. Termin bei der Agentur für Arbeit in Rostock vereinbaren (bei Bürgergeld zuerst über das Jobcenter)
  3. 3. Im Beratungsgespräch Berufsziel, Arbeitsmarktchancen in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern sowie deine Kurswahl begründen
  4. 4. Bildungsgutschein wird ausgestellt – meist einige Wochen gültig
  5. 5. Beim Bildungsträger anmelden: online, hybrid oder vor Ort in Rostock

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Geförderte Kurse für Rostock und online

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Häufige Fragen

+Wer hat in Rostock Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Beschäftigte. Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen anhand deiner Vermittlungschancen und deines Berufsziels.

+Muss der Kurs in Rostock stattfinden?

Nein. Der Gutschein hat einen großzügigen geografischen Geltungsbereich. Online- und bundesweite Kurse sind vollständig förderfähig, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.

+Was kostet mich die Weiterbildung in Rostock?

In der Regel nichts. Der Bildungsgutschein übernimmt die kompletten Kursgebühren, dein Lebensunterhalt läuft über ALG I oder Bürgergeld weiter.