Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert Weiterbildung von Beschäftigten – der Arbeitgeber stellt den Antrag, die Agentur für Arbeit übernimmt Kosten und teils Lohnersatz. Anders als beim Bildungsgutschein bleibt die Person durchgängig in ihrem Arbeitsverhältnis.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, deren Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist oder die eine Weiterbildung mit über 120 Stunden absolvieren. Höhere Förderquoten gelten für kleine und mittlere Unternehmen sowie ältere und geringqualifizierte Beschäftigte.
Was übernommen wird
Anteilige oder vollständige Lehrgangskosten und – für die Dauer der Freistellung – ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Der genaue Prozentsatz hängt von Betriebsgröße und Zielgruppe ab (25 % bis 100 %).
Bildungsgutschein oder QCG?
Wenn du fest angestellt bist und dein Arbeitgeber mitzieht, ist das QCG in der Regel der einfachere Weg. Droht dagegen Arbeitslosigkeit oder fehlt ein Berufsabschluss, ist der Bildungsgutschein passender.
Häufige Fragen
- Muss mein Arbeitgeber mitmachen?
- Ja, der Antrag läuft über ihn. Ohne dessen Zustimmung ist das QCG nicht nutzbar – dann kann ein Bildungsgutschein Alternative sein.
Wie geht's für dich weiter?
Kostenlos, unverbindlich, ohne Login.