Förderung · Aufstiegsfortbildung

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

6 Min. LesezeitAktualisiert am 12. Juli 2026

Das Aufstiegs-BAföG (offiziell AFBG) ist die zentrale Förderung für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Anders als der Bildungsgutschein ist es an einen konkreten Aufstieg gebunden, nicht an Arbeitslosigkeit oder fehlenden Erstabschluss.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Menschen mit abgeschlossener Erstausbildung oder gleichwertigen Erfahrungen, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung machen. Kein Höchstalter, keine Bedürftigkeitsprüfung für den Zuschussanteil bei Lehrgangs- und Prüfungskosten.

Was gefördert wird

50 % Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten (Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen, davon 50 % erlassen bei bestandener Prüfung). Bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeitrag mit Familienzuschlägen.

Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG?

Aufstiegs-BAföG ist für Aufstiegs­fortbildungen mit klarem Karriereschritt (nicht arbeitslos, kein Grundsicherungsbezug). Der Bildungsgutschein greift bei Umschulung, Nachholen eines Berufsabschlusses oder drohender Arbeitslosigkeit.

Häufige Fragen

Muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Nur den Darlehensanteil, davon werden 50 % bei bestandener Prüfung erlassen. Der Zuschussanteil bleibt komplett zuschussfrei.

Wie geht's für dich weiter?

Kostenlos, unverbindlich, ohne Login.