Aufstiegs-BAföG (AFBG)
6 Min. LesezeitAktualisiert am 12. Juli 2026Nina Brenner, Redaktion Fördermittel & Weiterbildung
Das Aufstiegs-BAföG (offiziell AFBG) ist die zentrale Förderung für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Anders als der Bildungsgutschein ist es an einen konkreten Aufstieg gebunden, nicht an Arbeitslosigkeit oder fehlenden Erstabschluss.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Menschen mit abgeschlossener Erstausbildung oder gleichwertigen Erfahrungen, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung machen. Kein Höchstalter, keine Bedürftigkeitsprüfung für den Zuschussanteil bei Lehrgangs- und Prüfungskosten.
Was gefördert wird
50 % Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten (Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen, davon 50 % erlassen bei bestandener Prüfung). Bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeitrag mit Familienzuschlägen.
Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG ist für Aufstiegsfortbildungen mit klarem Karriereschritt (nicht arbeitslos, kein Grundsicherungsbezug). Der Bildungsgutschein greift bei Umschulung, Nachholen eines Berufsabschlusses oder drohender Arbeitslosigkeit.
Beispielrechnung
Bei Lehrgangskosten von 8.000 € übernimmt der Zuschuss 4.000 € direkt. Die restlichen 4.000 € werden als KfW-Darlehen ausgezahlt, wovon bei bestandener Prüfung nochmal 2.000 € erlassen werden. Effektiv bleiben so oft nur rund 2.000 € Eigenanteil.
Häufige Fragen
- Muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
- Nur den Darlehensanteil, davon werden 50 % bei bestandener Prüfung erlassen. Der Zuschussanteil bleibt komplett zuschussfrei.
- Kann ich Aufstiegs-BAföG neben einem Job beziehen?
- Ja, es ist explizit für Berufstätige konzipiert, die sich neben oder durch Freistellung vom Job weiterqualifizieren.
- Gibt es eine Altersgrenze?
- Nein, es gibt kein Höchstalter für die Förderung.
Wie geht's für dich weiter?
Kostenlos, unverbindlich, ohne Login.