Zielgruppe · Beschäftigte

Bildungsgutschein trotz Job

5 Min. LesezeitAktualisiert am 12. Juli 2026

Bildungsgutschein bekommt nicht nur, wer arbeitslos ist. Auch Beschäftigte, denen konkret Arbeitslosigkeit droht oder die keinen anerkannten Berufsabschluss haben, können gefördert werden – der §81 SGB III sieht das ausdrücklich vor. Wichtig ist eine belastbare Begründung, warum die Weiterbildung notwendig ist.

Wann Beschäftigte anspruchsberechtigt sind

Zwei typische Konstellationen: (1) Von Arbeitslosigkeit bedroht – etwa bei betrieblicher Umstrukturierung, auslaufendem Vertrag, Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers. (2) Ohne anerkannten Berufsabschluss – hier fördert die Agentur Nachqualifizierungen oder Externenprüfungen, um die Beschäftigung dauerhaft zu sichern.

Alternative: Qualifizierungschancengesetz

Für Beschäftigte in stabilem Arbeitsverhältnis ist oft das Qualifizierungschancengesetz (§82 SGB III) der bessere Weg – hier stellt der Arbeitgeber den Antrag, die Kosten werden anteilig oder vollständig übernommen. Prüfe beide Wege vor dem Beratungsgespräch.

Zeitmodell wählen

Berufsbegleitende, abendliche oder Wochenend-Weiterbildungen sind mit Bildungsgutschein förderfähig, wenn sie AZAV-zertifiziert sind. Für Vollzeit-Umschulungen brauchst du eine Freistellungslösung mit dem Arbeitgeber (unbezahlter Urlaub, Aufhebungsvertrag).

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber vom Antrag erfahren?
Nicht zwingend, solange du außerhalb der Arbeitszeit lernst. Für Freistellungen oder das Qualifizierungschancengesetz ist die Einbindung nötig.
Wird der Bildungsgutschein gestrichen, wenn ich einen neuen Job finde?
Nein, wenn er bereits bewilligt und die Maßnahme begonnen ist. Der Grund für die Bewilligung (drohende Arbeitslosigkeit, fehlender Abschluss) bleibt maßgeblich.

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