Förderung · §87a SGB III

Weiterbildungsgeld

5 Min. LesezeitAktualisiert am 12. Juli 2026Nina Brenner, Redaktion Fördermittel & Weiterbildung

Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro, den du zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld erhältst, wenn du eine abschlussorientierte Weiterbildung machst. Es wird gemeinsam mit dem Bildungsgutschein bewilligt und für die gesamte Kursdauer ausgezahlt.

Voraussetzungen

Die Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (Umschulung, Externenprüfung, Nachqualifizierung). Reine Anpassungskurse ohne Abschluss reichen nicht. Ein Bildungsgutschein für die Maßnahme muss vorliegen.

Auszahlung

Der Betrag wird monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung überwiesen, für die gesamte Dauer der Maßnahme. Bei Grundsicherungsgeld erhöht das Weiterbildungsgeld das verfügbare Einkommen um genau diese 150 Euro (keine Anrechnung).

Kombination mit der Weiterbildungsprämie

Nach bestandener Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro, nach bestandener Abschlussprüfung 1.500 Euro – zusammen bis zu 2.500 Euro als Weiterbildungsprämie. Sie wird zusätzlich zum Weiterbildungsgeld gezahlt.

Wer bekommt kein Weiterbildungsgeld?

Kein Anspruch besteht bei Weiterbildungen ohne anerkannten Abschluss (reine Anpassungsqualifizierungen, kurze Zertifikatskurse) sowie ohne vorliegenden Bildungsgutschein. Auch wer die Maßnahme rein arbeitgeberfinanziert absolviert, erhält kein Weiterbildungsgeld.

Häufige Fragen

Wird das Weiterbildungsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Nein. Es wird zusätzlich gezahlt und mindert die Grundsicherungsleistung nicht.
Muss ich das Weiterbildungsgeld beantragen?
Es wird automatisch zusammen mit dem Bildungsgutschein bewilligt, sobald die Voraussetzungen vorliegen – ein separater Antrag ist nicht nötig.
Gilt das Weiterbildungsgeld auch bei Teilzeit-Umschulung?
Ja, auch bei Teilzeitmaßnahmen wird es für die gesamte Dauer der abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt.

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