Weiterbildung mit Bildungsgutschein in Oberhausen
Der Bildungsgutschein ist der wichtigste Weg zu einer kostenlosen Weiterbildung in Oberhausen. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit in der Regel die vollständigen Kursgebühren einer AZAV-zertifizierten Maßnahme – egal ob der Kurs vor Ort in Oberhausen, im Bundesland Nordrhein-Westfalen oder bundesweit online stattfindet. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die AZAV-Zulassung der Maßnahme und ein nachvollziehbares Berufsziel.
Was der Bildungsgutschein übernimmt
- •100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der AZAV-Maßnahme
- •notwendige Fahrtkosten zum Bildungsträger
- •Unterbringung und Verpflegung bei auswärtigen Präsenzphasen
- •Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
- •Dein Lebensunterhalt läuft parallel über ALG I oder Bürgergeld weiter
Ablauf in Oberhausen
- 1. Berufsziel klären und passenden Kurs mit Maßnahmennummer wählen
- 2. Termin bei der Agentur für Arbeit in Oberhausen vereinbaren (bei Bürgergeld zuerst über das Jobcenter)
- 3. Im Beratungsgespräch Berufsziel, Arbeitsmarktchancen in Oberhausen und Nordrhein-Westfalen sowie deine Kurswahl begründen
- 4. Bildungsgutschein wird ausgestellt – meist einige Wochen gültig
- 5. Beim Bildungsträger anmelden: online, hybrid oder vor Ort in Oberhausen
Geförderte Kurse für Oberhausen und online
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Häufige Fragen
+Wer hat in Oberhausen Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Beschäftigte. Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen anhand deiner Vermittlungschancen und deines Berufsziels.
+Muss der Kurs in Oberhausen stattfinden?
Nein. Der Gutschein hat einen großzügigen geografischen Geltungsbereich. Online- und bundesweite Kurse sind vollständig förderfähig, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
+Was kostet mich die Weiterbildung in Oberhausen?
In der Regel nichts. Der Bildungsgutschein übernimmt die kompletten Kursgebühren, dein Lebensunterhalt läuft über ALG I oder Bürgergeld weiter.