Weiterbildung mit Bildungsgutschein in Lübeck
Der Bildungsgutschein ist der wichtigste Weg zu einer kostenlosen Weiterbildung in Lübeck. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit in der Regel die vollständigen Kursgebühren einer AZAV-zertifizierten Maßnahme – egal ob der Kurs vor Ort in Lübeck, im Bundesland Schleswig-Holstein oder bundesweit online stattfindet. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die AZAV-Zulassung der Maßnahme und ein nachvollziehbares Berufsziel.
Was der Bildungsgutschein übernimmt
- •100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der AZAV-Maßnahme
- •notwendige Fahrtkosten zum Bildungsträger
- •Unterbringung und Verpflegung bei auswärtigen Präsenzphasen
- •Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
- •Dein Lebensunterhalt läuft parallel über ALG I oder Bürgergeld weiter
Ablauf in Lübeck
- 1. Berufsziel klären und passenden Kurs mit Maßnahmennummer wählen
- 2. Termin bei der Agentur für Arbeit in Lübeck vereinbaren (bei Bürgergeld zuerst über das Jobcenter)
- 3. Im Beratungsgespräch Berufsziel, Arbeitsmarktchancen in Lübeck und Schleswig-Holstein sowie deine Kurswahl begründen
- 4. Bildungsgutschein wird ausgestellt – meist einige Wochen gültig
- 5. Beim Bildungsträger anmelden: online, hybrid oder vor Ort in Lübeck
Geförderte Kurse für Lübeck und online
Zum vollständigen Katalog →Kurse werden geladen…
Häufige Fragen
+Wer hat in Lübeck Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Beschäftigte. Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen anhand deiner Vermittlungschancen und deines Berufsziels.
+Muss der Kurs in Lübeck stattfinden?
Nein. Der Gutschein hat einen großzügigen geografischen Geltungsbereich. Online- und bundesweite Kurse sind vollständig förderfähig, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
+Was kostet mich die Weiterbildung in Lübeck?
In der Regel nichts. Der Bildungsgutschein übernimmt die kompletten Kursgebühren, dein Lebensunterhalt läuft über ALG I oder Bürgergeld weiter.