Bildungsgutschein · Krefeld

Weiterbildung mit Bildungsgutschein in Krefeld

Der Bildungsgutschein ist der wichtigste Weg zu einer kostenlosen Weiterbildung in Krefeld. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit in der Regel die vollständigen Kursgebühren einer AZAV-zertifizierten Maßnahme – egal ob der Kurs vor Ort in Krefeld, im Bundesland Nordrhein-Westfalen oder bundesweit online stattfindet. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die AZAV-Zulassung der Maßnahme und ein nachvollziehbares Berufsziel.

Was der Bildungsgutschein übernimmt

  • 100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der AZAV-Maßnahme
  • notwendige Fahrtkosten zum Bildungsträger
  • Unterbringung und Verpflegung bei auswärtigen Präsenzphasen
  • Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
  • Dein Lebensunterhalt läuft parallel über ALG I oder Bürgergeld weiter

Ablauf in Krefeld

  1. 1. Berufsziel klären und passenden Kurs mit Maßnahmennummer wählen
  2. 2. Termin bei der Agentur für Arbeit in Krefeld vereinbaren (bei Bürgergeld zuerst über das Jobcenter)
  3. 3. Im Beratungsgespräch Berufsziel, Arbeitsmarktchancen in Krefeld und Nordrhein-Westfalen sowie deine Kurswahl begründen
  4. 4. Bildungsgutschein wird ausgestellt – meist einige Wochen gültig
  5. 5. Beim Bildungsträger anmelden: online, hybrid oder vor Ort in Krefeld

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Geförderte Kurse für Krefeld und online

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Häufige Fragen

+Wer hat in Krefeld Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Beschäftigte. Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen anhand deiner Vermittlungschancen und deines Berufsziels.

+Muss der Kurs in Krefeld stattfinden?

Nein. Der Gutschein hat einen großzügigen geografischen Geltungsbereich. Online- und bundesweite Kurse sind vollständig förderfähig, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.

+Was kostet mich die Weiterbildung in Krefeld?

In der Regel nichts. Der Bildungsgutschein übernimmt die kompletten Kursgebühren, dein Lebensunterhalt läuft über ALG I oder Bürgergeld weiter.