Weiterbildung mit Bildungsgutschein in Braunschweig
Der Bildungsgutschein ist der wichtigste Weg zu einer kostenlosen Weiterbildung in Braunschweig. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit in der Regel die vollständigen Kursgebühren einer AZAV-zertifizierten Maßnahme – egal ob der Kurs vor Ort in Braunschweig, im Bundesland Niedersachsen oder bundesweit online stattfindet. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die AZAV-Zulassung der Maßnahme und ein nachvollziehbares Berufsziel.
Was der Bildungsgutschein übernimmt
- •100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der AZAV-Maßnahme
- •notwendige Fahrtkosten zum Bildungsträger
- •Unterbringung und Verpflegung bei auswärtigen Präsenzphasen
- •Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
- •Dein Lebensunterhalt läuft parallel über ALG I oder Bürgergeld weiter
Ablauf in Braunschweig
- 1. Berufsziel klären und passenden Kurs mit Maßnahmennummer wählen
- 2. Termin bei der Agentur für Arbeit in Braunschweig vereinbaren (bei Bürgergeld zuerst über das Jobcenter)
- 3. Im Beratungsgespräch Berufsziel, Arbeitsmarktchancen in Braunschweig und Niedersachsen sowie deine Kurswahl begründen
- 4. Bildungsgutschein wird ausgestellt – meist einige Wochen gültig
- 5. Beim Bildungsträger anmelden: online, hybrid oder vor Ort in Braunschweig
Geförderte Kurse für Braunschweig und online
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Häufige Fragen
+Wer hat in Braunschweig Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Beschäftigte. Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen anhand deiner Vermittlungschancen und deines Berufsziels.
+Muss der Kurs in Braunschweig stattfinden?
Nein. Der Gutschein hat einen großzügigen geografischen Geltungsbereich. Online- und bundesweite Kurse sind vollständig förderfähig, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
+Was kostet mich die Weiterbildung in Braunschweig?
In der Regel nichts. Der Bildungsgutschein übernimmt die kompletten Kursgebühren, dein Lebensunterhalt läuft über ALG I oder Bürgergeld weiter.