Umschulung mit Bildungsgutschein: So funktioniert der Neustart
Eine Umschulung ist eine abschlussorientierte Weiterbildung: Am Ende steht ein IHK-, HWK- oder gleichwertiger Abschluss. Der Bildungsgutschein finanziert sie vollständig; zusätzlich winkt eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 €. Sie eignet sich vor allem für Menschen, deren bisheriger Beruf gesundheitlich, körperlich oder wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist.
Wer kann sich umschulen lassen?
Voraussetzungen: mindestens ein abgeschlossener Erstberuf oder mehrjährige Berufserfahrung, Notwendigkeit des Berufswechsels (etwa aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen) und persönliche Eignung für den Zielberuf. Ein Berufsabschluss, der nicht mehr am Arbeitsmarkt gefragt ist, zählt oft als 'nicht verwertbar' – auch das kann die Umschulung begründen.
Dauer und Ablauf
Umschulungen dauern in der Regel 24 Monate (ein Drittel kürzer als die reguläre Erstausbildung von 3 Jahren). Sie finden bei einem AZAV-Bildungsträger statt oder – als betriebliche Umschulung – direkt im Betrieb mit begleitendem Unterricht. Es gibt Zwischen- und Abschlussprüfung, meist vor der IHK oder Handwerkskammer.
Weiterbildungsprämie
Bei abschlussorientierten Umschulungen zahlt die Agentur zusätzlich zur laufenden Leistung eine Prämie: 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung. Sie ist steuerfrei und wird nicht auf ALG I / Grundsicherungsgeld angerechnet.
Weiterbildungsgeld
Seit 2023 gibt es zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 € pro Monat für die gesamte Dauer der abschlussorientierten Weiterbildung. Auch dieses bleibt in der Neuen Grundsicherung ab 1.7.2026 erhalten.
Beliebte Umschulungsberufe
Kaufmännische Berufe (Kaufmann/-frau für Büromanagement, Groß- und Außenhandel, E-Commerce), IT-Berufe (Fachinformatik, Systemintegration), Pflege und Erzieher, Logistik (Fachkraft für Lagerlogistik), Handwerk (Elektroniker, Anlagenmechaniker). Passende Kurse findest du in unserem Kurskatalog oder über den KI-Berater.
Häufige Fragen
- Bekomme ich während der Umschulung weiter Geld?
- Ja. ALG I oder Grundsicherungsgeld laufen weiter, ergänzt um Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) und – nach bestandenen Prüfungen – die Weiterbildungsprämie.
- Kann ich frei wählen, in welchen Beruf ich umschule?
- Innerhalb der Vorgaben ja. Die Agentur muss aber die Vermittlungschancen im Zielberuf als gut einschätzen. Regional gefragte Berufe (Pflege, IT, Handwerk) werden schneller bewilligt als überlaufene Wunschberufe.
- Wie unterscheidet sich Umschulung von einer normalen Ausbildung?
- Kürzer (2 statt 3 Jahre), fokussiert auf Erwachsene mit Berufserfahrung, keine Ausbildungsvergütung – dafür Grundsicherung/ALG I plus Prämien.
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