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BildungsgutscheinQCG
Grafikdesign

Visuelles Storytelling und Design im digitalen Zeitalter

NH Schulungscenter für IT und Business GmbH 4 Wochen · Hybrid (Online + Präsenz)Bremen
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Kurs-Fakten auf einen Blick

Dauer
4 Wochen · Hybrid (Online + Präsenz)
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort
Bremen
Abschluss
Visuelles Storytelling und Design im digitalen Zeitalter
AZAV-Zertifizierer
GZQ GmbH
Kosten
Über Bildungsgutschein / QCG förderbar
Förderung
Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz

Über den Kurs

Der Kurs vermittelt die gestalterischen und technischen Grundlagen des Grafikdesigns für digitale Medien. Teilnehmende lernen Prinzipien wie Farbpsychologie, Typografie und visuelles Storytelling kennen und setzen diese mithilfe von Tools wie Adobe Photoshop, Illustrator und Figma um. Ergänzend werden Moodboards, Animationen und interaktive Designs sowie ein eigener kreativer Workflow entwickelt.

Inhalte & Module

  • Grundlagen des visuellen Storytellings
  • Design-Grundlagen für Social Media
  • Erstellung thematischer Moodboards
  • Techniken des visuellen Erzählens
  • Animationen und interaktive Designelemente
  • Entwicklung eines finalen Designkonzepts

Für wen geeignet

Angesprochen sind Grafikdesigner, Einzelunternehmer, Freiberufler, Marketingmitarbeitende und Content-Creator.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden PC-, Windows- und MS-Office-Grundkenntnisse, Interneterfahrung, Deutschkenntnisse auf Niveau B2 sowie grafisches Grundverständnis.

Abschluss & Perspektiven

Visuelles Storytelling und Design im digitalen Zeitalter

Förderung

Dieser Kurs ist AZAV-zertifiziert und damit grundsätzlich staatlich förderfähig. Die endgültige Bewilligung erfolgt individuell durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wir helfen dir bei der Vorbereitung.

  • Bildungsgutschein

    Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und deckt Lehrgangs-, Fahrt- und weitere Kosten einer AZAV-zertifizierten Weiterbildung ab.

  • Qualifizierungschancengesetz

    Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildung für Beschäftigte. Der Arbeitgeber stellt den Antrag, die Agentur für Arbeit übernimmt anteilig Lehrgangskosten und Lohnersatz.

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