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BildungsgutscheinQCG
Design & Medien

3D / CGI Character Animation in der 3D-Software Maxon Cinema 4D

IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH 13 Wochen · Hybrid (Online + Präsenz)Straubing
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Kurs-Fakten auf einen Blick

Dauer
13 Wochen · Hybrid (Online + Präsenz)
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort
Straubing
Abschluss
3D / CGI Character Animation in der 3D-Software Maxon Cinema 4D
AZAV-Zertifizierer
Kiwa ZERTPUNKT GmbH
Kosten
Über Bildungsgutschein / QCG förderbar
Förderung
Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz

Über den Kurs

In dieser Weiterbildung erwerben die Teilnehmenden fortgeschrittene Fähigkeiten, um Character-Animationen mit Cinema 4D zu erstellen, wie sie in der Broadcast-, Film- und Werbebranche üblich sind. Behandelt werden das Rigging von Figuren und die eigentliche Character-Animation. Hinzu kommen die Simulation von Stoffen (Cloth) und Haaren (Hair) sowie Retargeting-Techniken. Kameraführung und Rendering runden das Kursprogramm ab.

Inhalte & Module

  • Rigging von Charakteren
  • Character-Animation
  • Cloth-Simulation
  • Hair-Simulation
  • Retargeting
  • Kamera und Rendering

Für wen geeignet

Der Kurs eignet sich für Kreative mit Interesse an Animation für Broadcast und Film, etwa Designer, Grafiker, Mediengestalter, Fotografen, Architekten und Bauzeichner.

Voraussetzungen

Erforderlich sind gute Deutschkenntnisse (B2), grundlegende Englischkenntnisse, Computererfahrung und eine Affinität zu Kreativberufen; die Inhalte des Basic-Kurses werden vorausgesetzt.

Abschluss & Perspektiven

3D / CGI Character Animation in der 3D-Software Maxon Cinema 4D

Förderung

Dieser Kurs ist AZAV-zertifiziert und damit grundsätzlich staatlich förderfähig. Die endgültige Bewilligung erfolgt individuell durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wir helfen dir bei der Vorbereitung.

  • Bildungsgutschein

    Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und deckt Lehrgangs-, Fahrt- und weitere Kosten einer AZAV-zertifizierten Weiterbildung ab.

  • Qualifizierungschancengesetz

    Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildung für Beschäftigte. Der Arbeitgeber stellt den Antrag, die Agentur für Arbeit übernimmt anteilig Lehrgangskosten und Lohnersatz.

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