Aktivierungsgutschein (AVGS)
Gutschein nach §45 SGB III für kurze Coachings bis 8 Wochen – Bewerbung, Orientierung, Aktivierung, Existenzgründung. Wird von Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert Maßnahmen zur Aktivierung, beruflichen Eingliederung und Vermittlung – zum Beispiel Bewerbungscoaching, berufliche Orientierung, Existenzgründungsberatung oder Aktivierungsphasen. Die Maßnahme darf maximal 8 Wochen dauern und muss AZAV-zertifiziert sein. Der AVGS ist eine Ermessensleistung (kein Rechtsanspruch) und wird VOR Beginn der Maßnahme von Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt. Er ist oft eine sinnvolle Vorstufe oder Ergänzung zum Bildungsgutschein. Mehr Details: AVGS einfach erklärt.
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