Vergleich

Bildungsgutschein vs. Aktivierungsgutschein (AVGS)

Beide Gutscheine kommen von der Arbeitsverwaltung – sie fördern aber Unterschiedliches. Der Bildungsgutschein finanziert längere Weiterbildungen mit Qualifikationsziel, der AVGS kurze Coachings bis 8 Wochen.

Bildungsgutschein und Aktivierungsgutschein (AVGS) im Vergleich
KriteriumBildungsgutscheinAVGS
Rechtsgrundlage§81 SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung.§45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
DauerLängere Weiterbildungen – von mehrwöchigen Lehrgängen bis zur mehrjährigen Umschulung.Kurze Maßnahmen, in der Regel bis 8 Wochen.
ZweckWeiterbildung mit Qualifikationsziel: Umschulung, Fortbildung, Zertifikat.Aktivierungs- und vermittlungsorientierte Maßnahmen: Bewerbungscoaching, berufliche Orientierung, Aktivierung, Existenzgründungscoaching – ohne Berufsabschluss.
Wer stellt ausSeit 1.1.2025 ausschließlich die Agentur für Arbeit – auch für Bezieher der Neuen Grundsicherung.Agentur für Arbeit oder Jobcenter – auf Ermessensbasis, kein Rechtsanspruch. Der AVGS muss VOR Beginn der Maßnahme ausgestellt sein.
KombinierbarkeitKann im Anschluss an einen AVGS eingesetzt werden, z. B. für die eigentliche Umschulung.Kombination hintereinander möglich – oft als Vorstufe oder Ergänzung zum Bildungsgutschein, z. B. zuerst berufliche Orientierung.

Was heißt das für dich?

Wenn du einen Abschluss, ein Zertifikat oder eine Umschulung anstrebst, ist der Bildungsgutschein das passende Instrument. Geht es um Orientierung, Bewerbungscoaching oder Existenzgründung, ist der AVGS der richtige Weg – er deckt die Maßnahmekosten in der Regel zu 100 %. Beides lässt sich hintereinander nutzen.

Mehr Fragen und Antworten findest du in unseren häufigen Fragen oder in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag.

Wie geht's für dich weiter?

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